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BDP fordert Offenlegung des externen
Gutachtens zu Organisation, Führungs- und
Unternehmenskultur im Departement Gesundheit
und Soziales»
Medienmitteilung
Viel wurde diskutiert, wenig Fakten sind
bislang bekannt. Für die BDP ist klar: Der
externe Bericht muss publiziert werden. Nur
so ist eine objektive Beurteilung möglich.
Philippe Tschopp, Vizepräsident BDP Aargau

BDP fordert Offenlegung DGS-Bericht

BDP fordert Offenlegung DGS-Bericht

Kurz zusammengefasst

Bericht muss publiziert werden

Der Regierungsrat hat im März 2019 eine externe Untersuchung der Organisation und Führungskultur des DGS in Auftrag gegeben. Der entsprechende Untersuchungsbericht wurde noch nicht publiziert. Die BDP Kanton Aargau fordert den Regierungsrat nun öffentlich auf, dies nun zu tun. Die Bevölkerung des Kantons Aargau hat ein Anrecht auf diese Information.

Am 14. März 2019 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau bekanntgegeben, dass er eine externe Analyse zu Organisation, Führung und Unternehmenskultur im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) beschlossen hat. Mit der Durchführung der Analyse wurde eine externe Firma beauftragt. Die Analyse werde sich schwerpunktmässig mit den Bereichen Organisation, Führung und Unternehmenskultur beziehungsweise Betriebsklima befassen, hiess es in der damaligen Medienmitteilung. Der Regierungsrat wollte mit dem unabhängigen externen Gutachten verschiedene in diesen Bereichen öffentlich diskutierte Kritikpunkte klären.

Die damals angekündigte externe Untersuchung ist in der Zwischenzeit abgeschlossen. Bisher wurden jedoch die Ergebnisse nicht bekannt gegeben. Die BDP fordert den Regierungsrat öffentlich auf, diesen Untersuchungsbericht zu publizieren.

Bevölkerung hat Anrecht auf Einsichtnahme

Die Bevölkerung des Kantons Aargau hat ein Anrecht darauf, Einblick in diesen, durch Steuergelder finanzierten Bericht, zu erhalten. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Untersuchungsergebnisse geheim zu halten. Insbesondere auch interessierte Personen an einer Regierungsratskandidatur sollen wissen, was auf sie zukommt, würden sie gewählt und sollten sie das DGS übernehmen müssen.

Auch die BDP hofft im Sinne der Sache, dass einer der vier verbleibenden Regierungsräte das Departement DGS übernehmen wird und mit der langjährigen Erfahrung rasch Ruhe und Ordnung einbringen kann. Sollte dies jedoch nicht geschehen, so ist es umso wichtiger, dass Kandidierende wissen in welchem Zustand sich das DGS im Moment befindet.

Grundsätzlich gilt es zudem festzuhalten, dass im Kanton Aargau das Öffentlichkeitsprinzip gilt. Die Aargauer Bevölkerung hat ein Anrecht auf Transparenz.