Revision Jagdgesetz
Worum geht es?
Das bestehende Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ist 34 Jahre alt und erfüllt die heutigen Anforderungen an Natur- und Tierschutz nicht mehr. Der Bundesrat hat deshalb – ausgehend von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen – ein revidiertes Gesetz vorgelegt. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe müssen zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen.
Geschützte Tiere dürfen gemäss dem revidierten Gesetz zur reguliert werden. Explizit genannt werden im Jagdgesetz der Wolf und der Steinbock. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten zu regulieren. Möglich ist dies auf dem Verordnungsweg. Die aufgelisteten Tiere können reguliert werden, bevor sie Schaden anrichten. Ein Einschreiten soll möglich sein, wenn Massnahmen zur Verhütung von Schäden alleine nicht genügen, ohne Quantifizierung des Schadens.
Hintergrund
Seit Inkrafttretens des alten Jagdgesetzes 1986 erholen sich die Bestände zahlreicher bedrohter Arten wie Biber, Höckerschwan oder Wolf. Das führt vermehrt zu Konflikten mit Landwirtschaft, Alpwirtschaft und Fischerei. Mit der Revision passt das Schweizer Parlament das Gesetz mit Augenmass an die jüngsten Entwicklungen an. Das Gesetz enthält klare Spielregeln zur Regulation von geschützten Arten und zur Finanzierung von Schutzmassnahmen. Es sorgt damit für Rechtssicherheit.
Am 7.Oktober 2019 haben Umwelt- und Tierschutzorganisationen das Referendum gegen die Gesetzesrevision ergriffen und am 13. Januar 2020 eingereicht.
Argumente
Die im Gesetz vorgesehene Bundesunterstützung von Zugvogelreservaten und Schutzgebieten fördert die Lebensräume der freilebenden Wildtiere. Natur- und Tierschutz sowie Tiergesundheit gelten im neuen Jagdgesetz als Leitlinien und werden gestärkt. Die Artenvielfalt wird gefördert, was die Ökosysteme stabilisiert und zum Schutz des Klimas beiträgt.
Die Nachsuche auf verletzte Wildtiere wird obligatorisch und das revidierte Gesetz mit einer Finanzhilfe für Lebensraum- und Artenförderung ergänzt. Neben den bisher ausbezahlten 2,5 Millionen Franken für die Aufsicht in den Schutzgebieten kann der Bund den Kantonen neu weitere 2 Millionen Franken für Schutzmassnahmen gewähren.
Die Zunahme des Wolfbestands führt zu immer mehr Konflikten mit der Landwirtschaft, dem Tourismus und der Bevölkerung. Der Wolf darf neu reguliert werden, bevor Schaden entsteht. Ein Einschreiten soll möglich sein, wenn Massnahmen zur Verhütung von Schäden alleine nicht genügen. Die Wildhüterinnen und Wildhüter der Kantone regulieren bei Bedarf geschützte Arten nach klaren Regeln. Die Schutzmassnahmen gegen den Wolf werden aber unabhängig von der neuen gesetzgeberischen Lösung nach wie vor und immer notwendig bleiben.
Dank der neuen Revision dürfen Regulierungen unter Umständen auch in Wildtierschutzgebieten erfolgen. Dies, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
Die neu eingeführte Kompetenzdelegation an die Kantone ermöglicht diesen, schnell und effizient auf mögliche Probleme zu reagieren. Heute muss das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Abschuss von Wölfen zustimmen. Künftig sollen die Kantone über die Bestandesregulierung entscheiden. Das Bafu soll lediglich angehört werden und könnte allenfalls eine Behördenbeschwerde einreichen. Dank der Gesetzesrevision können die Kantone ihre Verantwortung besser wahrnehmen und lokal ausgerichtete Entscheide treffen.
Argumente gegen die Gesetzesrevision:
Für die Gegner des Jagdgesetzes hat das Parlament ein "Abschussgesetz" beschlossen, das bald auch andere Tierarten betreffen könne. Das revidierte Gesetz ermögliche Abschüsse «auf Vorrat». Statt Wildtiere präventiv zu erlegen, brauche es bessere Schutzmassnahmen für Nutztiere zum Beispiel mit Hunden und elektrischen Zäunen.
Zudem seien Wildtiere keine Gefahr für Menschen. Mit der Ausweitung der Regulierung auf Wildtierschutzgebiete gehe das revidierte Gesetz zu weit. Zudem könne die Liste der regulierbaren Tierarten jederzeit ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung beliebig (z.B. auf den Luchs) erweitert werden.
Befürworter des Jagdgesetzes
JA zum Gesetz sagen:
- Nationalrat (111 Ja-Stimmen, 72 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
- Ständerat (25 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Website des überparteilichen Ja-Komitees
Jagd Schweiz, Schweizer Bauernverband, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete
Der Vorstand der BDP Schweiz empfiehlt ein Ja zum revidierten Jagdgesetz.