BDP Glarus Nord behandelt die Anträge der Gemeinde
Die BDP Glarus Nord schlägt eine Änderung des Organisationsreglement der TBGN vor und steht kritisch gegenüber dem Schulhausprovisorium an der kommenden Gemeindeversammlung.
Das Schulhausprovisorium im Schnegg hat für lebhafte Diskussionen gesorgt. Die BDP Glarus Nord erachtet die Kosten für ein Provisorium mit rund CHF 3 Mio. als zu hoch an. Die Versammlung ist mehrheitlich der Meinung, dass bei einem «Provisorium» eine günstigere Variante zu tragen kommen sollte. Die BDP Glarus Nord hätte es sich gewünscht, dass die Ausschreibung offener formuliert worden wäre und so die nützlichste Variante zum Tragen kommen könnte.
Organisationsreglement TBGN
Die BDP Glarus Nord steht kritisch gegenüber dem Organisationsreglement der TGBN und vermutet hierbei eine versteckte Abgabe an die Gemeinde. Im Artikel 19 des Organisationsreglements soll der Gewinn zukünftig gleichmässig auf die Kunden, die Gemeinde und die TBGN aufgeteilt werden. Die Gemeinde erhält bereits eine Entschädigung für die Benutzung von Gemeindeinfrastruktur, die Nutzung der Wasserrechte, die Übertragung der Versorgungsrechte (3 Rappen pro verkaufte Kilowattstunde) sowie eine Verzinsung des Dotationskapital. Eine zusätzliche Gewinnablieferung an die Gemeinde ermutigt die technischen Betriebe die Preise hoch zu halten. Deshalb fordert die BDP Glarus Nord, dass der Gewinn hälftig zwischen Kunden und der TBGN aufgeteilt werden soll. Man erhofft sich dadurch einen faireren und nicht verwässerten Strompreis.
Die BDP Glarus Nord steht hinter der Personenunterführung in Näfels. Die Personenunterführung ist für die zukünftige Entwicklung und Erschliessung des Zschokke-Areals äusserst wichtig. Es ist sinnvoll, dass die Unterführung mit diesem Kostenverteiler vollzogen werden kann. Den Zusatzkredit für die Linth-Arena - im Nachgang einer umfangreichen Landsgemeindevorlage - hat die BDP Glarus Nord mit etwas Erstaunen zu Kenntnis genommen, jedoch sind die einzelnen Erweiterungen nachvollziehbar. Die Versammlung erachtet ebenfalls die Aktiengesellschaft als geeignete Form des neuen Betreibers.