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BDP klar gegen die Erbschaftssteuerinitiative.

Die BDP des Kantons Glarus hat die Vorlagen für die Eidgenössischen Abstimmungen vom 14. Juni besprochen. Dabei sagte sie NEIN zur Erbschaftssteuerreform und zur Stipendieninitiative. Ein JA gab es bei der Änderung des Bundesgesetztes über Radio und Fernsehen und bei der Präimplantationsdiagnostik.

Grosse Einigkeit bei der vor Kurzem durchgeführten Delegiertenversammlung der BDP des Kantons Glarus. Zweimal einstimmig und zweimal mit grossem Mehr wurden dabei die Parolen für die kommenden eidgenössischen Abstimmungen gefasst. Die Erbschaftssteuerreform brachte Landrat Luca Rimini den Mitgliedern näher. Für ihn spricht unter anderem gegen die Vorlage, dass hier ein klarer Fall von mehrfacher Besteuerung vorliege. Zwar könne man argumentieren, dass die Erben nichts für dieses Geld getan hätten, aber das Erbe wurde vorgängig als Einkommen und als Vermögen bereits versteuert. Ausserdem sei die Nachfolge in einem Unternehmen so schon schwer genug, wenn dann noch ein grosser Steuerbetrag anfalle, könne dies die Nachfolge zuweilen verunmöglichen. Geschlossen gab das Plenum hier die NEIN-Parole aus.

Bei der Änderung des Bundesgesetztes über Radio und Fernsehen müsse man klar trennen zwischen der Absicht der Änderung und seiner Einstellung zur Bilag oder dem Schweizer Fernsehen an und für sich, betonte Nationalrat Martin Landolt. «Hier geht es schlicht um einen Systemwechsel.» Aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten mit Internet und Smartphon sei die gerätegestützte Abgabe schlicht veraltet. Andererseits werde so der administrative Aufwand der Bilag zur Erhebung und Kontrolle der Abgabe drastisch vermindert. «Auf den Punkt gebracht ist die Änderung zeitgemäss und baut deutlich Bürokratie ab.» Hier wurde anschliessend die JA-Parole gefasst.

Nicht unerwartet ein sensibles Thema war dagegen die Präimplantationsdiagnostik. Hier soll den Eltern bei der künstlichen Befruchtung bereits in einem früheren Zeitpunkt die Möglichkeit geboten werden über allfällige Erbkrankheiten informiert werden zu können. Es sei eine Überprüfung, welche mit der Fristenregelung bereits möglich ist, aber zu einem erheblich späteren Zeitpunkt im Mutterleib. Für Landolt sei dies klar eine Entscheidung, welche nur von den Betroffenen selber gefällt werden kann. «Hier sollten wir aber dem Fortschritt in der Medizin Rechnung tragen.» Neu werden dabei zwölf Eizellen befruchtet und je nachdem nur eine im Uterus eingesetzt. Bisher wurden nur drei Eizellen befruchtet und alle eingesetzt. Da nicht mehr alle befruchteten Eizellen verwendet werden, stellte sich die Frage, ab wann man von «Leben» sprechen kann. Auch hier sei die Einstellung individuell und kaum diskutierbar, meinte Landolt abschliessend. Mit wenigen Enthaltungen und NEIN-Stimmen fasste das Plenum die JA-Parole.

Bei der Stipendieninitiative sprach gegen die Annahme, dass die Hoheit von den Kantonen zum Bund übergehen soll sowie, dass bereits ein Konkordat für die Harmonisierung besteht. Einstimmig wurde die Initiative deshalb abgelehnt.