Klar gegen Durchsetzungsinitiative
Die Glarner BDP hat an ihrer Delegiertenversammlung die Vorlagen für die Eidgenössischen Abstimmungen vom 28. Februar besprochen und diskutiert. Dabei sagte sie NEIN zur „Heiratsstrafe“, zur Durchsetzungsinitiative und zur Nahrungsmittelinitiative. Ebenfalls einstimmig das JA zur zweiten Gotthardröhre.
BDP-Kantonalparteipräsident Karl Mächler führte gekonnt und speditiv durch die Delegiertenversammlung.
Der am meisten Beschäftigte, an der gutbesuchten Delegiertenversammlung im Schützenhof in Näfels, war Nationalrat Martin Landolt, der sehr kompetent zu sämtlichen Vorlagen referierte und Auskunft gab. Erfreulich, dass unter den Delegierten engagiert diskutiert wurde.
Engagierte Diskussion zur Initiative „Heiratsstrafe“
Kantonalparteipräsident Karl Mächler erläuterte zu Beginn kurz diese Initiative, bei der es darum geht, dass zukünftig die Ehepaare insbesondere bei der steuerlichen Belastung nicht benachteiligt wären, also eine Wirtschaftsverbindung bilden. „Das Problem ist aber, dass man konkret ein Splittingmodell vorgibt bei dem die beiden Einkommen zusammengelegt und anschliessend nach einem Schlüssel aufgeteilt werden.“ Zudem, so Martin Landolt müsste der Staat mit erheblichen Steuerausfällen rechnen, welche dann wiederum durch andere Personen bezahlt werden müssten. Nach einer engagierten Diskussion wurde grossmehrheitlich die Nein-Parole beschlossen.
Klare Voten gegen die „Durchsetzungsinitiative“
Zu Beginn seiner Erklärungen zu dieser Initiative zitierte Landolt einen Journalisten der sinngemäss schrieb „Dies ist die wichtigste Abstimmung unserer Generation“. Das Parlament habe in der Zwischenzeit die im 2010 vom Schweizer Volk angenommene Ausschafffungsinitiative bereits in einer etwas härteren Form als dies die Initiative forderte umgesetzt und zwar bis zu dem Punkt dass das Völkerrecht und das Menschenrecht auch berücksichtig wird. Diese Umsetzungsinitiative verstösst aber genau in diesen beiden Punkten gegen das Völker- und Menschenrecht, also kann die Initiative schon aus diesen wichtigen Gründen nicht angenommen werden“ betonte Marius Twerenbold in der anschliessend Diskussion. Die Meinung war gebildet, die Nein-Parole wurde einstimmig beschlossen.
Nahrungsmittelinitiative fand keine Gnade
„Das Anliegen der Initianten ist grundsätzlich sympathisch, sie wollen den Hunger bekämpfen.“ Für Landolt ist aber klar, dass diese Initiative nicht zum gewollten Ziel führen würde, seien doch die Terminbörsen für Nahrungsmittel, welche darüber entscheiden nicht in der Schweiz. „Der Hunger in der Welt findet leider statt“, denn der Hunger welcher in den Ländern stattfindet habe in erster Linie lokale Ursachen wie z.B. Dürren. Ohne weitere Diskussion wurde einstimmig die Nein-Parole beschlossen.
Volle Unterstützung für die zweite Gotthardröhre
Der Gotthardtunnel muss zwingend saniert werden und die Gesetzesvorlage, über die am 28. Februar das Volk entscheidet, ermöglicht bei einer Annahme den Bau einer zweiten Gotthardröhre. „Bei einer Sanierung welche sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinwegzieht müssten vier bis sechs Verladestationen erstellt werden, welche während dieser Zeit rund 150.000 m2 Kulturland beanspruchen.“ Mit dem Bau der zweiten Röhre, so Landolt könnte zudem die Sicherheit beim Transitverkehr durch den Gotthard massiv gesteigert werden. Es sei auch in der Verfassung verankert, dass durch die zweite Röhre die Kapazität des Transitverkehrs nicht erweitert würde. Wie er weiter ausführte, müsse der Gotthardtunnel rund alle 40 Jahre saniert werden. „Mit einer zweiten Röhre kann man dabei in Zukunft „spielen“ und hat gleichzeitig immer eine Röhre für den Verkehr zur Verfügung.“ Auch bezüglich der Kosten ist Landolt überzeugt, dass die Lösung mit der zweiten Röhre langfristig die Bessere wäre. Die Delegierten waren sich rasch einig und es wurde einstimmig die Ja-Parole beschlossen.