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Parolenfassungen zur Landsgemeinde 2013.

Die fünfte Hauptversammlung und die Parolenfassungen zur Landsgemeinde 2013 waren die Themen der kürzlich durchgeführten Parteiversammlung der BDP des Kantons Glarus. Dabei wurde Landsgemeindevorlagen im Sinne von Regierung und Landrat zugestimmt.


Jahresrechnung, Revisorenbericht, Budget 2013 wie auch der Jahresbericht 2012 des Präsidenten Karl Mächler, wurden von der gut besuchten Versammlung einstimmig genehmigt. Unter der Leitung von Fraktionspräsident Rolf Elmer wurden anschliessend die Geschäfte der Landsgemeinde 2013 durch die BDP-Landräte vorgestellt. Dem Steuerfuss für das Jahr 2014, der ein Steuerprozent vom Kanton (neu 53%) an die Gemeinden (neu 61%) verschiebt, wurde wortlos zugestimmt.
Änderung des Steuergesetzes LR Richard Lendi erläuterte ausführlich die vorgesehenen Änderungen des Steuergesetzes. So soll die Dividendenbesteuerung von bisher 20 auf neu 35% angehoben werden. Die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll abgeschafft – als Kompensation die Gewinnsteuer von 9 auf 8% gesenkt werden. Lendi wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderungen als Paket zu betrachten seien und dass nicht einzelne Elemente dieser Vorlage verändert werden sollten. Die Versammlung war mit den vorgesehenen Änderungen im Steuergesetz einverstanden.


Mietrechtsverfahren kostenlos

LR Karl Mächler zeigte auf, dass der Memorialsantrag «Mietrechtsverfahren kostenlos» in erster Linie wohl mehr kosten, die durch den Steuerzahler zu begleichen sind, aber kaum Verbesserungen in «Verfahren aus Miete und Pacht» bringen wird. Die zwingend anzurufende, paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde leistet hervorragende Arbeit. Ein Bedarf für einen kostenlosen Zugang an ein Gericht betreffend «Mietrechtsverfahren» besteht deshalb überhaupt nicht.


Änderung im Energiegesetz

Der Änderung im Energiegesetz, die eine Vereinfachung im Bewilligungsverfahren (weniger Administration) für Fotovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 50 kW bringen, wurde ebenso zugestimmt wie den notwendigen Änderungen in verschiedenen Gesetzen unter Traktandum 7 «Unvereinbarkeit mit dem Landratsamt».


Brandschutzgesetz

Ausführlicher wurden die Neuerungen über den Brandschutz und die Feuerwehr diskutiert. Vor allem die neu den (Haus-)-Eigentümern übertragene Verantwortung für die Reinigung und Kontrolle ihrer wärmetechnischen Anlagen (Heizungen) wurde kritisch hinterfragt. Letztendlich wurde aber diesem wie auch allen weiteren Elementen dieser Vorlage (Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe, Liberalisierung und Kantonalisierung des Kaminfegerwesens) mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Zivilschutz/Standortförderung LR Ernst Disch erläuterte das Gesetz über den Zivilschutz. Dieses setzt das Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz um. Der Zivilschutz ist ergänzendes Einsatz- und Unterstützungselement des Bevölkerungsschutzes. Zuständig ist der Kanton – die Organisation wurde an die drei Gemeinden angepasst. Die Finanzierung erfolgt zu je 50% durch den Kanton und die Gemeinden. Die BDP-Versammlungsteilnehmer/-innen folgten einstimmig.


Ohne Wortmeldungen stimmte die Versammlung dann den Traktanden 10 «Gesetz über die Standortförderung» und 11 «Gesetz über die Handels- und Gewerbefreiheit» zu.


Mundart im Kindergarten

Der Memorialsantrag «Mundart im Kindergarten» – vorgestellt von LR Fridolin Luchsinger – hat seine inhaltlichen Ziele schon erreicht. So wurde die entsprechende Weisung im Sommer 2012 im Sinne des Memorialsantrages revidiert. Die Unterrichtssprache ist im Lehrplan geregelt und liegt im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates. Der Landrat vertritt die Meinung, dies sollte beibehalten werden. Die BDP schliesst sich dieser Meinung an und empfiehlt deshalb, den Memorialsantrag «Mundart im Kindergarten» zur Ablehnung.