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Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative

BDP Graubünden fordert die Berücksichtigung der Interessen der saisonalen Wirtschaft im Kanton Graubünden

Die BDP Graubünden begrüsst den Vorentscheid des Bundesrats, die Zuwanderung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU mittels mit einer so genannten Schutzklausel zu steuern. Sie fordert gleichzeitig aber eine differenzierte Regelung für saisonal geprägte Volkswirtschaften bei der Kontingentierung von Kurzaufenthaltern und Grenzgängern.

Der Bundesrat übernimmt dem Schutzklauselmodell den Lösungsvorschlag der Bürgerlich-Demokratischen Partei Schweiz (BDP), welche diese Variante zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bereits im März 2014 dem Bundesrat unterbreitet hat. Im Zentrum steht für die BDP nach wie vor eine Senkung der Zuwanderung über die konsequentere Förderung inländischer Arbeitskräfte und ohne den Verlust der Bilateralen Verträge.

Die Personenfreizügigkeit soll bis zu einer prozentualen Zuwanderung akzeptiert werden, die dem Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten mit einem positiven Migrationssaldo entspricht. Nach dem Überschreiten dieser Marke kommen Kontingente inkl. Höchstzahlen zum Tragen. Diese sind mit den in der Verfassung verankerten gesamtwirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Diese “gesamtwirtschaftlichen Interessen“ in der saisonal geprägten Volkswirtschaft des Kantons Graubünden sind massgeblich vom Umgang mit Kurzaufenthaltern und Grenzgängern geprägt. Sie bilden im Tourismus, im Baugewerbe aber auch in der Landwirtschaft und in der Exportwirtschaft einen wichtigen Teil der Beschäftigten. Die BDP Graubünden fordert deshalb, dass Kurzaufenthalter und Grenzgänger erst ab einer Beschäftigungsdauer von zehn Monaten der Kontingentierung unterstellt werden wie es die Regierung in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bund leider erfolglos verlangt hat. Die kleinstrukturierte Bündner Volkswirtschaft mit stark saisonaler Ausprägung in Gewerbe, Tourismus und Bau rechtfertigt eine spezielle Regelung für diese zwei Ausländerkategorien. Diese Regelung erlaubt es den Unternehmungen die Saisonplanung mit verbindlich zugesicherten Personalressourcen vorzunehmen und nicht Mitte der Saison Personal mit auslaufenden Kontingenten ohne Aussicht auf Ersatz zu verlieren. Diese Zusatzbelastung muss der Bündner Wirtschaft erspart werden.

 

Auskunft erteilt:

Andreas Felix
Parteipräsident BDP GR
Mobile: 079 445 50 71