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Zum Wahlsonntag vom 12. Februar 2017

Die Bürgerlich-Demokratische Partei Graubünden (BDP) bedauert die Ablehnung einer Kandidatur für Olympia 2026 und der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III. Die Zustimmung zum NAF ist ein klares Bekenntnis zur sicheren Finanzierung unserer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur die Ihre Wirkung nur im Verbund von Schiene und Strasse sowie von ÖV und Individualverkehr entfaltet. Die Zustimmung zur er-leichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration ist ein pragmatischer Ent-scheid und ein Zeichen dafür, dass sich die Vorbehalte gegenüber Ausländern in Der Schweiz primär gegen jene richten, die sich nicht integrieren wollen oder sich nicht an die Werte und Regeln unserer Gesellschaft halten.

Nein zur Kandidatur Olympia 2026
Die BDP bedauert, dass sich eine deutliche Mehrheit der Bündnerinnen und Bündner nicht von den Vorteilen einer Olympia-Kandidatur und von einem gemeinsamen Zukunftsprojekt für den ganzen Kanton überzeugen liessen. Ein nachhaltiges, dezentrales Olympia-Konzept, das den Bündner Verhältnissen Rechnung getragen hätte und im Einklang mit den Standort-entwicklungskonzepten der Austragungsorte stand, war leider nicht mehrheitsfähig. Die Ar-gumente der Gegner, die nach 2013 zum zweiten Mal auf Abschreckung und Angst setzten, verfingen erneut. Statt sich unvoreingenommen mit den Chancen der IOC- Agenda 2020 und dem grundlegend neuen, dezentralen und nachhaltigen Kandidaturkonzept von Graubünden und Partner zu beschäftigen, haben sie mit alt bekannten Negativ-Argumenten Zweifel gesät und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verunsichert. Dies ist umso bedauerlicher, als die verantwortlichen Olympia-Kritiker die überzeugenden Antworten schuldig blieben, wie der Kanton Graubünden weiterentwickelt werden soll. Die Westschweiz dürfte das Bündner Nein mit Genugtuung zur Kenntnis genommen haben. Mit der Ablehnung der Olympia-Kandidatur ebnet Graubünden kampflos den Weg für eine erfolgversprechende Westschweizer Kandida-tur „Sion 2026“.

Nein zur Unternehmenssteuerreform III
Mit der Steuerreform wären künftig alle Unternehmen auf die gleiche Art besteuert und die bisherigen Privilegien von bestimmten Unternehmensgruppen abgeschafft worden. Sie hätte die Rechtssicherheit für die Unternehmen und die internationale Akzeptanz der schweizeri-schen Unternehmensbesteuerung sichergestellt. Das Stimmvolk hat nun anders entschei-den. Das ist zu akzeptieren. Die Aufgabenstellung bleibt allerdings bestehen. Es braucht deshalb umgehend eine neue Vorlage, welche die Interessen von Bund, Kantonen und Un-ternehmungen ähnlich ausgewogen berücksichtigt und die internationale Akzeptanz ebenso gewährleistet wie die abgelehnte Vorlage. Dies ist insbesondere für den Kanton Graubünden als Nehmerkanton im eidgenössischen Finanzausgleich wichtig.

Ja zur erleichterten Einbürgerung für dritte Ausländergeneration
Für Angehörige der dritten Ausländergeneration, die in aller Regel hier geboren und aufgewachsen sind, wird in Zukunft das Instrument der erleichterten Einbürgerung gleich angewendet werden wie dies heute schon bei ausländischen Ehepartnern von Schweizer Bürgern vorgesehen ist. Es geht dabei explizit um ein erleichtertes Verfahren und keinesfalls um einen Automatismus. Wer erleichtert eingebürgert werden will, muss das ausdrücklich wollen und sich dazu bekennen.

Ja zum NAF
Mit dem JA zum NAF bekennen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Finanzierungssicherheit von Ausbau und Unterhalt unserer Strassenverkehrsinfrastruktur. Mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist diese Sicherheit nun für die Strasse ebenso geschaffen, wie sie mit FABI für die Bahn bereits besteht. Die Verbundwirkung unserer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur mit Schiene und Strasse sowie ÖV und Individualverkehr ist damit auch in Zukunft gewährleistet.