Zur Revision des Wasserrechtsgesetzes
Nicht auf dem Buckel der Gebirgskantone, Frau Bundespräsidentin!
Die BDP Graubünden anerkennt, dass der Bundesrat eine Übergangslösung zur Senkung des Wasserzinsmaximums vorschlägt und eine allfällige neue Ausgestaltung der bestehenden Wasserzinsregelung mit dem zukünftigen Marktdesign verknüpft. Sie lehnt den vorliegenden Revisionsentwurf und damit die Senkung des Wasserzinsmaximums von 110 auf 80 Fr./kWbr jedoch entschieden ab.
Mit der Revisionsvorlage schlägt der Bundesrat vor, das Wasserzinsmaximum in einer Übergangsperiode in den Jahren 2020 bis 2022 von 110 Fr./kWbr auf 80 Fr./kWbr zu senken. Für die Zeit nach 2022 soll ein flexibles Modell für den Wasserzins eingeführt werden, bestehend aus einem fixen und einem variablen, marktabhängigen Teil. Die genaue Ausgestaltung dieses flexiblen Modells liegt derzeit nicht vor.
In einer ausführlichen Stellungnahme zur Revision des Wasserrechtsgesetzes (Wasserzinsregelung ab 2020) an Bundespräsidentin und Vorsteherin des UVEK, Frau Doris Leuthard, findet die BDP Graubünden klare Antworten: Sie lehnt den vorliegenden Revisionsentwurf entschieden ab.
Wasserzins auf bisherigem Niveau weiterführen
«Die Diskussion um eine allfällige Neuregelung des Wasserzinses kann nicht losgelöst vom künftigen Strommarktdesign geführt werden», so Andreas Felix, Parteipräsident der Bündner BDP. «Solange das neue Marktdesign noch nicht bekannt ist, muss die bisherige Wasserzinsregelung beibehalten und der bisherige Wasserzins von 110 Fr./kWbr unverändert auf bisherigem Niveau weitergeführt werden», so Felix.
Die Berggebiete ganz allgemein, aber insbesondere die am schwersten betroffenen Konzessionsgemeinden seien keinesfalls bereit, alleine die Zeche für eine verfehlte Strommarktpolitik in der Schweiz und im benachbarten Ausland sowie für unternehmerische Fehlentscheide zu bezahlen.Würde eine unhaltbare, länger andauernde defizitäre Wasserkraft lückenlos nachgewiesen, müsste bei notwendig werdenden Unterstützungsmassnahmen eine Opfersymmetrie Platz greifen.
«Die aktuelle Marktsituation ist jedenfalls keine zulässige Begründung für einseitige Korrekturmassnahmen beim Wasserzins auf dem Buckel der Berggebietskantone und –gemeinden», so Felix. Zudem hätten sich die Strompreise in den letzten 12 Monaten um über 20% erholt und die Stromverkäufer auf dem freien Markt können zusätzlich vom massiv erstarkten Euro profitieren. «Von einer generell defizitären Wasserkraft kann heute ohnehin keine Rede sein, dies weist eine aktuelle Studie der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) aus», begründet Felix. Bevor die Höhe der Wasserzinsen in Frage gestellt werde, sei auch von den Stromkonzernen endlich diesbezügliche Transparenz zu fordern.
>> Stellungnahme der BDP Graubünden zur Revision des Wasserrechtsgesetzes (Link)