Ja zur Erhöhung der Kinderabzüge
Worum geht es?
Die Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer DGB (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) beinhaltet zwei Anpassungen:
- Eltern sollen künftig die effektiven Kosten für die familienergänzende Kinderdrittbetreuung bei der direkten Bundessteuer bis maximal CHF 25'000 pro Jahr und Kind vom Einkommen abziehen können. Heute liegt dieser Betrag bei CHF 10'100.
- Zusätzlich soll der allgemeine Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von CHF 6’500 auf CHF 10'000 erhöht werden.
Hintergrund
Die Revision des DBG erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative, welche negative Erwerbsanreize im Steuersystem reduzieren will. Erwerbsanreize werden gestärkt, insbesondere für gut qualifizierte Eltern. Die erwarteten Steuerausfälle belaufen sich auf ca. 350 Millionen Franken.
Am 14. Januar 2020 wurde das Referendum, welches die SP ergriffen hatte, eingereicht.
Argumente
„Wer Kinder grosszieht, engagiert sich für die Zukunft unserer Gesellschaft“, stellt Martin Bettinaglio, Grossrat und Gemeinderat in Klosters-Serneus, klar. Gleichzeitig entstehen wesentliche finanzielle Belastungen durch Kinderbetreuungskosten und steuerliche Progression. Mit der Erhöhung des Kinderabzugs auf Bundesebene werden alle Familien unabhängig vom Erziehungsmodell entlastet. Profitieren werden rund 50% der Familien, insbesondere Mittelstandsfamilien mit einem monatlichen Brutto-Einkommen ab ca. CHF 7’500, welche keine staatliche Hilfe empfangen und die Kinderbetreuungskosten heute allein tragen.
Ja zur Erhöhung der Kinderabzüge
Ja zum Gesetz sagen:
- Nationalrat (132 Ja-Stimmen, 62 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
- Ständerat (25 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Die Delegierten der BDP Graubünden empfehlen fast einhellig die Annahme der Gesetzesänderung.