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Volksabstimmung vom 27. September 2020»
Ja zum revidierten Jagdgesetz,
weil es Sicherheit bringt für
Tiere, Landschaften und Menschen
Martin Renner, Grossratstellvertreter

Ja zum revidierten Jagdgesetz

Ja zum revidierten Jagdgesetz

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?

Das bestehende Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ist 34 Jahre alt und erfüllt die heutigen Anforderungen an Natur- und Tierschutz nicht mehr. Der Bundesrat hat deshalb – ausgehend von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen – ein revidiertes Gesetz vorgelegt. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe müssen zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen.

Geschützte Tiere dürfen gemäss dem revidierten Gesetz zur reguliert werden. Explizit genannt werden im Jagdgesetz der Wolf und der Steinbock. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten zu regulieren. Möglich ist dies auf dem Verordnungsweg. Die aufgelisteten Tiere können reguliert werden, bevor sie Schaden anrichten. Ein Einschreiten soll möglich sein, wenn Massnahmen zur Verhütung von Schäden alleine nicht genügen, ohne Quantifizierung des Schadens.

Hintergrund

Seit Inkrafttretens des alten Jagdgesetzes 1986 erholen sich die Bestände zahlreicher bedrohter Arten wie Biber, Höckerschwan oder Wolf. Das führt vermehrt zu Konflikten mit Landwirtschaft, Alpwirtschaft und Fischerei. Mit der Revision passt das Schweizer Parlament das Gesetz mit Augenmass an die jüngsten Entwicklungen an. Das Gesetz enthält klare Spielregeln zur Regulation von geschützten Arten und zur Finanzierung von Schutzmassnahmen. Es sorgt damit für Rechtssicherheit.

Am 7.Oktober 2019 haben Umwelt- und Tierschutzorganisationen das Referendum gegen die Gesetzesrevision ergriffen und am 13. Januar 2020 eingereicht.

Argumente

Vor allem in den Bergkantonen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Wild-, Nutztieren und Menschen. „Die Bauern schützen ihre Herden zwar mit Hirten, Zäunen und Hunden, doch es kommt trotzdem zu Schadensfällen“, zeigt Martin Renner, Grossratstellvertreter und Geschäftsführer des Bündner Bauernverbands, auf. Im Jahr 2018 beispielsweise wurden 591 Nutztiere von Grossraubtieren gerissen. Für diese Konfliktsituationen braucht es klare Regeln. Das revidierte Gesetz erlaubt es den Kantonen mit ihren Wildhütern, dass sie den Wolf und den Steinbock nach Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt regulieren können. Die Schäden von Land- und Waldbesitzern können dadurch minimiert werden. Die Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen wird vor allem in touristisch und landwirtschaftlich genutzten Berggebieten erhöht. Das ausgewogene Gesetz ermöglicht ein konfliktfreieres Nebeneinander aller Naturnutzer.

Ja zum revidierten Jagdgesetz

Ja zum Gesetz sagen:

- Nationalrat (111 Ja-Stimmen, 72 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

- Ständerat (25 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

-  Jagd Schweiz, Schweizer Bauernverband, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete

 

Die Delegierten der BDP empfehlen das revidierte Jagdgesetz deutlich zur Annahme.