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Nationalratswahlen vom 20.10.2019»
DANKE für rund 5000 Stimmen!
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DANKE für rund 5000 Stimmen!

Erhöhung der Kinderabzüge

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?

Die Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer DGB (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) beinhaltet zwei Anpassungen:

-       Eltern sollen künftig die effektiven Kosten für die familienergänzende Kinderdrittbetreuung bei der direkten Bundessteuer bis maximal CHF 25'000 pro Jahr und Kind vom Einkommen abziehen können. Heute liegt dieser Betrag bei CHF 10'100.

-       Zusätzlich soll der allgemeine Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von CHF 6’500 auf CHF 10'000 erhöht werden.

Hintergrund

Die Revision des DBG erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative, welche negative Erwerbsanreize im Steuersystem reduzieren will. Erwerbsanreize werden gestärkt, insbesondere für gut qualifizierte Eltern. Die erwarteten Steuerausfälle belaufen sich auf ca. 350 Millionen Franken.

Am 14. Januar 2020 wurde das Referendum, welches die SP ergriffen hatte, eingereicht.

Argumente

Wer Kinder grosszieht, engagiert sich für die Zukunft unserer Gesellschaft. Gleichzeitig entstehen wesentliche finanzielle Belastungen durch Kinderbetreuungskosten und steuerliche Progression. Mit der Erhöhung des Kinderabzugs auf Bundesebene werden alle Familien unabhängig vom Erziehungsmodell entlastet. Profitieren werden rund 50% der Familien, insbesondere Mittelstandsfamilien mit einem monatlichen Brutto-Einkommen ab ca. CHF 7’500, welche keine staatliche Hilfe empfangen und die Kinderbetreuungskosten heute alleine tragen.

Durch die Gesetzesänderung kann auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden: Wenn es sich finanziell wieder lohnt, dass beide Elternteile ein Einkommen erzielen, werden insbesondere gut ausgebildete Frauen vermehrt berufstätig bleiben. Damit profitiert der Arbeitsmarkt, der dringend auf diese Frauen angewiesen ist.

Verschiedene Kantone haben neben dem Abzug für externe Kinderbetreuungskosten auch die pauschalen Kinderabzüge erhöht oder prüfen eine derartige Erhöhung.

Unternehmen wurden in den letzten Jahren mehrfach steuerlich entlastet. Eine Entlastung der Familien ist dringend notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Von dieser Vorlage profitieren insbesondere die mittelständischen Familien. Dafür ist es deshalb höchste Zeit, weil gerade der Mittelstand und seine wachsenden Herausforderungen in der Politik viel zu oft vergessen werden. Der Bund hat in den letzten Jahren immer wieder grosse Überschüsse ausgewiesen, so dass der finanzielle Spielraum dafür vorhanden ist.

Befürworter der Vorlage

JA zum Gesetz sagen:

-          Nationalrat (132 Ja-Stimmen, 62 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

 -          Ständerat (25 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Der Vorstand der BDP Schweiz empfiehlt einstimmig die Annahme der Gesetzesänderung.

Website des überparteilichen Ja-Komitees