Logo BDP LU

Altersvorsorge, Altersvorsorge der Zukunft

Du bist wertvoll -
auch als Rentner

 

Positionspapier der BDP Kanton Luzern

«Du bist wertvoll - auch als Rentner»

 

Altersvorsorge sujet

Die BDP setzt sich für eine nachhaltige Stabilisierung und Sicherung der Sozialwerke ein, damit auch künftige Generationen davon profitieren. Dabei hat sich das Drei-Säulen-System grundsätzlich bewährt. Die BDP will die Stärken des Systems beibehalten. Es braucht aber Anpassungen, um die Sozialwerke langfristig zu sichern. Die Vorsorge in der Schweiz wurde bisher meist entlang politischer Konstellationen definiert, den ökonomischen Fakten dabei allerdings zu wenig Beachtung geschenkt. Als Folge davon sind finanzielle Engpässe entstanden, welche die künftigen Generationen belasten werden.

 

Entpolitisierung Rentenalter

Die BDP Kanton Luzern verlangt eine automatische Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung fordert. Damit würde diese Frage endlich entpolitisiert und sich künftig an den ökonomischen Fakten orientieren. Ziel ist ein Rentenalter für Frauen und Männer, das 80% der durchschnittlichen Lebenserwartung entspricht. Ebenso unterstützt die BDP flexible Lösungen, sowohl in Bezug auf einen früheren, wie auch auf einen späteren Rentenbezug.

Gleichzeitig müssen die Arbeitsmarktchancen für die ältere Generation im Sinne einer weiteren BDP-Schweiz-Motion vom Dezember 2012 verbessert werden, und die Rahmenbedingungen für berufstätige Frauen sind konsequent und glaubwürdig zu stärken.

Die Senkung ist für die Finanzierbarkeit der Renten unumgänglich. Bei der Umsetzung ist ebenfalls ein Mechanismus anzustreben, der die Frage nach der Höhe weitgehend entpolitisiert. Eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer ist für die BDP akzeptabel. Diese muss aber schrittweise erfolgen und an klare Bedingungen geknüpft sein.

Einer Mehrwertsteuererhöhung «auf Vorrat» steht die BDP skeptisch gegenüber.

 

Flexibler Übergang in den Ruhestand

Die BDP will allen älteren Menschen einen flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Abgeschafft werden müssen ein politisch festgelegten Renteneintrittsalter und die heutigen Hinzuverdienstgrenzen. Ob 64, 67 oder sogar 70 – starre Altersgrenzen für den Renteneintritt werden den verschiedenen Lebensentwürfen längst nicht mehr gerecht. Viele Senioren sind heute länger fit und aktiv. Sie wollen ihre Erfahrungen weitergeben oder etwas Neues ausprobieren. Andere wiederum können oder wollen im Alter nicht mehr arbeiten. Daher soll künftig die einfache Regel gelten: Ab 65 entscheidet jeder selbst, wann er sich aus dem Arbeitsleben verabschiedet. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere Altersleistung, wer später geht, eine entsprechend höhere.

Voraussetzung für den früheren Renteneintritt ist, dass das Einkommen aus AHV und Pensionskasse über dem Grundsicherungsniveau liegt – sprich das Existenzminimum abdeckt. In der Folge muss sichergestellt werden, dass die länger arbeitenden Älteren nicht länger durch die Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils bestraft werden. Die Lösung wäre, die enorme Steuerprogression auf dem Erwerbseinkommen nach 65 zu reduzieren und die Beitragssätze in der ersten und zweiten Säule zu senken.

 

Cannabissteuer zugunsten der AHV

Der US-Bundesstaat Colorado legalisierte 2014 den Cannabiskonsum für Privatpersonen ab 21 Jahren. Nach zwei Jahren konnten erste Bilanzen gezogen werden, welche auch für die Schweiz von Vorteil sein könnten. Unteranderem deswegen fordert die Junge BDP vom Bund eine Legalisierung von Cannabis inkl. Kokablätter für alle ab 18 Jahren.

 Nach Schätzungen des Bundesamt für Polizei (Fedpol) geht man davon aus, dass in der Schweiz im Jahr etwa 60 Tonnen Cannabis umgesetzt werden.Der Markpreis liegt heute bei 10 CHF pro Gramm, was einem Gesamtwert von 600 Millionen CHF entsprechen würde. Eine Besteuerung dieser 600 Millionen CHF mit einem Steuersatz von 25% (wie bei Tabakprodukten) würde jährliche Steuereinahmen von 150 Millionen CHF generieren.

 Bei einer anfälligen Cannabis-Legalisierung muss der Bund daher analog der Tabaksteuer auch eine Cannabissteuer einführen. Diese soll ebenfalls bei 0.3 % des Verkaufspreises liegen und für die Prävention bestimmt sein. Im Weiteren sollen 52.8 % des Verkaufspreises direkt an die AHV gehen - ebenfalls analog der Tabaksteuer. Die BDP fordert die Luzerner Regierung daher dazu auf, sich in Bern stark zu machen für ein Betäubungsmittelgesetz, das mit einem Experimentenartikel ergänzt wird. Damit könnten Cannabis-Studien bewilligt und ein weiterer Schritt nach vorne unternommen werden für eine weitere Einnahmequelle die der AHV zugutekommt.

 

 Ja zu einem Zeitvorsorgesystem:

 4. Säule 2

Die Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex-Statistik) sowie die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) zeigen einen klaren Anstieg der Betreuungsbedürfnisse und der damit verbundenen Kosten. Gerade der zunehmende Wunsch nach einer Betreuung zu Hause ist als klarer Trend erkennbar.

Immer mehr Menschen möchten auch im Alter ihre individuellen Wohn- und Mobilitätsbedürfnisse möglichst lange aufrechterhalten. Zu den künftigen demographischen Herausforderung gehört deshalb nicht nur die Frage nach der Finanzierung der Altersvorsorge, Gesundheitskosten, Pflegekosten und Betreuungskosten, sondern auch die Frage, wie und durch wen die unterschiedlichen Betreuungsbedürfnisse der älteren Generation gewährleistet werden.

Die BDP schlägt dazu in einer ersteh Phase eine Lösung für die Stadt Luzern vor, die später auf den Kanton ausgedehnt werden kann, welche die verschiedenen Generationen in ihren verschiedenen Lebenszyklen miteinbezieht. Als Basis dazu dient ein Zeitvorsorgesystem, welches die Leistungserbringer mit Zeitgutschriften honoriert, die sie später für ihre eigenen Betreuungsbedürfnisse einlösen können. Sowohl für die junge Generation wie auch für Menschen in der Nacherwerbsphase wird die Möglichkeit einer allgemeinen Dienstleistung geschaffen, mit der ältere Menschen in ihren alltäglichen Betreuungsbedürfnissen unterstützt werden.

Das Zeitvorsorgesystem schafft Anreize für zeitlich limitierte oder regelmässige Engagements zugunsten der Allgemeinheit. Gleichzeitig wird den Leistungsbezügern eine möglichst lange Aufrechterhaltung der individuellen Wohn-und Mobilitätsbedürfnisse ermöglicht. Gesellschaftlich entstehen äusserst wertvolle soziale Netzwerke und Begegnungen. Und im Gesamtsystem kann ein massiver Anstieg der Betreuungskosten verhindert werden. In Bezug auf die Zeitvorsorge entstehen administrative Herausforderungen, welche beispielsweise die Schaffung von individuellen Sozialkonti erfordert. Auch hier sind bestehende Organisationen -namentlich die Ausgleichkasse Luzern-naheliegende Lösungen.