Eidg. Volksabstimmung - Hornkuh-Initiative, 25.11.2018
Um was geht es?
Die Initiative will, dass weniger Nutztiere enthornt werden, um damit ihre Würde zu wahren. Da die Haltung von horntragenden Tieren aber aufwendiger ist, sollen die Nutztierhalter finanziell unterstützt werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.
Haltung der BDP
Der Vorstand der BDP Schweiz hat die Nein-Parole gefasst. Die BDP ist der Meinung, dass dieses Anliegen nicht in die Verfassung gehört.
Argumente der GegnerInnen
- Obwohl durchaus sympathisch, gehört ein solches Anliegen nicht in die Verfassung geschrieben.
- Der Bund hätte heute bereits die Möglichkeit, das Anliegen aufgrund bestehender Verfassungsartikel umzusetzen.
- Die Haltung von horntragenden Tieren ist in erster Linie ein unternehmerischer Entscheid der Landwirte. Diese sollen selbst entscheiden, ob sie ihre Tiere enthornen wollen oder ob sie den grösseren Aufwand mit horntragenden Tieren eingehen wollen. Deshalb sind gezielte Beiträge abzulehnen.
- Wenn die Bundesverfassung aufgrund der Initiative geändert würde, könnten andere, zum Wohlergehen der Tiere beitragende Massnahmen in den Hintergrund gedrängt werden. - Das Haltungssystem spielt bei den Initianten keine Rolle. Dabei ist zu beachten, dass Freilaufsysteme für horntragende Tiere grösser sein müssen und damit auch teurer sind. Wenn die Haltung von horntragenden Tiere nun unabhängig vom Haltungssystem gefördert würde, ist mit einer Zunahme der Anbindehaltung zu rechnen. Es ist jedoch sinnvoller, die Haltung von unbehornten Tiere in Freilaufsystemen zu fördern, statt der Anbindehaltung von horntragenden Tieren.
- Die Zucht von genetisch hornlosen Tieren liegt im Trend.