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Ein Foto fürs Gemüt»

ein wenig Fulehung für alle

Europapolitik

Kurz zusammengefasst

Die SCHWEIZ im Herzen von EUROPA.

Die BDP ist gegen einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Schweiz im Herzen Europas liegt. Die ausgeprägte wirtschaftliche und gesellschaftliche Vernetzung mit unseren europäischen Nachbarn charakterisiert und begleitet unser Land seit Jahrhunderten.

Nach dem EWR-Nein im Jahr 1992 hat die Schweiz den so genannten bilateralen Weg eingeschlagen und ihn zum „Königsweg“ erklärt. Entsprechende Vertragspakete wurden verhandelt, verabschiedet und vom Schweizer Stimmvolk abgesegnet. Einige dieser Abkommen haben sich bewährt, einige werden kritisiert. Andere tragen vielleicht den zwischenzeitlichen Entwicklungen nicht mehr ausreichend Rechnung und müssten überarbeitet werden. Und es wurden neue Bereiche identifiziert, die ebenfalls einer vertraglichen Regelung bedürfen würden.

Das alles zeigt, dass der bilaterale Weg nicht einfach nur ein gesammeltes Werk von Verträgen ist, sondern vielmehr als Konzept verstanden werden muss. Als Konzept unserer Beziehung zur Europäischen Union.

Dem Königsweg Sorge tragen.

Die BDP betrachtet den bilateralen Weg als zukunftsfähiges Konzept der Beziehung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und wehrt sich vehement gegen die schleichende Erosion dieser bilateralen Beziehung. Die BDP definiert eine souveräne Schweiz durchaus auch über Offenheit und Solidarität.

Direkte Demokratie ist nicht verhandelbar.

So klar es ist, dass für die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs sporadisch neue oder angepasste Verträge notwendig sein werden, so klar ist es für die BDP auch, dass dazu immer das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort haben muss. Das ist nicht nur zentral für die breite Akzeptanz des bilateralen Wegs, sondern es ist auch eine Kernaufgabe der gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter, die direkte Demokratie gerade in derart wichtigen Fragen stets sicherzustellen.

 

Rahmenabkommen: Dialog mit dem Stimmvolk

Das institutionelle Rahmenabkommen soll einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des bilateralen Wegs leisten und gleichzeitig eine Grundlage für weitere wichtige Abkommen bilden. Bei der Aushandlung dieses Abkommens wurden einige Ziele erreicht, bei anderen mussten Kompromisse eingegangen werden. Zentral ist auch hier die Gewährleistung der direkten Demokratie. Dank der Referendumsfähigkeit hat das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort - und damit das Sagen. - Wenn der Bundesrat das Abkommen unterzeichnet, wird dieser direktdemokratische Prozess ausgelöst, eine Volksabstimmung und vor allem eine breite vorgängige Debatte ermöglicht.